LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.01.2015
14 Sa 522/14
Normen:
TzBfG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 05.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 169/13

Begriff des entsprechenden freien Arbeitsplatzes i.S. von § 9 TzBfG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.01.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 522/14

DRsp Nr. 2016/13626

Begriff des entsprechenden freien Arbeitsplatzes i.S. von § 9 TzBfG

Ein "entsprechender" freier Arbeitsplatz iSd. § 9 TzBfG liegt nicht vor, wenn der in Rede stehende Arbeitsplatz mit EG 5 TV-L ausgeschrieben ist, während die teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die Erhöhung ihrer Arbeitszeit begehrt, mit ihrer aktuellen Tätigkeit in die EG 8 TV-L eingruppiert ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 5. Februar 2014 - 8 Ca 169/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche der Klägerin wegen nicht erfolgter Zustimmung des Beklagten zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit auf Vollzeit.

Der Beklagte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.