1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2011
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2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die betriebsverfassungsrechtliche Zulässigkeit einer personellen Einzelmaßnahme.
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