LAG Köln - Beschluss vom 07.03.2012
3 TaBV 77/11
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BV 57/11

Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des Betriebsrats

LAG Köln, Beschluss vom 07.03.2012 - Aktenzeichen 3 TaBV 77/11

DRsp Nr. 2012/14760

Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des Betriebsrats

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Hatte ein Arbeitnehmer bisher Personalverantwortung über mehrere, von ihm zu führende Arbeitnehmer und fällt diese Personalverantwortung in der neuen Stelle weg, so stellt dies eine Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar.

Tenor

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2011

15 BV 57/11 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die betriebsverfassungsrechtliche Zulässigkeit einer personellen Einzelmaßnahme.