Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. September 2011 -
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens - hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beiträge zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes zu zahlen.
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