Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Juli 2012 -
Wie das Arbeitsgericht Berlin im Urteil vom 24. Juli 2012 - 65 Ca 60943/12 verbunden zu 65 Ca 62114/11 - zutreffend ausgeführt hat, erbringt ein Betrieb wie der des Beklagten, der Promatplatten, die dem Brandschutz dienen, zuschneidet und montiert, bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt 2 VTV, da alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks dienen (vgl. BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - zu II 2 b der Gründe; 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 -; 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 135; vgl. ausdrücklich für Promatectplatten BAG 15.06.2011 - 10 AZR 861/09 - NZA-RR 2012, ).
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