SG Heilbronn, vom 31.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 1241/01
Begrenzung der Entschädigung des Sachverständigen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen L 12 U 2047/03 KO-A
DRsp Nr. 2006/24391
Begrenzung der Entschädigung des Sachverständigen
Bei Verletzung der Hinweispflicht nach § 407a Abs 3 S 2 ZPO durch den Sachverständigen darf seine Entschädigung auch bei schuldhafter erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses nicht auf den Vorschuss begrenzt werden, wenn und so weit feststeht, dass von der Beweiserhebung auch bei Hinweis nicht abgesehen worden wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]