Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der Deutschen Demokratischen Republik auf das jeweilige Durchschnittseinkommen im Beitrittsgebiet durch das
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