SG Hannover, vom 15.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 31 KA 498/99
Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.07.2006 - Aktenzeichen L 3 KA 76/01
DRsp Nr. 2007/20313
Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Die vierjährige Ausschlussfrist für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen beginnt mit der vorläufigen Honorarabrechnung für das einzelne Quartal bzw. dem Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides. Kann weder die Absendung noch der Zugang des Bescheids ermittelt werden, so geht dies zu Lasten der Beschwerdeausschuss, der insoweit die objektive Feststellungslast trägt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]