LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.06.2012
10 Sa 587/12
Normen:
BGB § 217; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 288 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 64 Ca 61530/11

Beginn der Verjährung von Zinsansprüchen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 587/12

DRsp Nr. 2012/17952

Beginn der Verjährung von Zinsansprüchen

Zinsen entstehen jeweils für das einzelne Jahr. Von der Verjährung muss jedes Jahr gesondert erfasst werden.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 64 Ca 61530/11 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 770,01 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 217; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 288 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zinsen der Jahre 2006 bis 2009 aus einer vom Beklagten anerkannten und titulierten Beitragsforderung der Klägerin für die Monate Mai und Juni 2004.

Die Gemeinschuldnerin unterhielt einen Baubetrieb. Am 1. Mai 2004 wurde vor dem Amtsgericht Cottbus über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestimmt. Der Beklagte erkannte im Verfahren 64 Ca 60295/09 (vormals 64 Ca 60005/08) die Beitragsansprüche der Klägerin für die Monate Mai und Juni 2004 in Höhe von 2.942,42 EUR an. Am 20.6.2009 erließ das ArbG Berlin ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.