Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. November 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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