Die Anträge werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Antragsverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
I
Der im Jahr 1981 gegründete Antragsteller ist ein sogenannter "Charter" des Hells Angels Motorcycle Club. Er ist vereinsrechtlich nicht verboten. Bis zum 15. März 2017 verwendeten er und seine Mitglieder in der Öffentlichkeit das aus einem "Center-Patch", einem "Top-Rocker" und dem die Ortsbezeichnung wiedergebenden " Bottom-Rocker" bestehende Kennzeichen des Vereins.
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