Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Aufrechnung für Honorarrückforderungsansprüche im Insolvenzverfahren
SG Marburg, vom 22.10.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 50/08
DRsp Nr. 2009/5032
Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Aufrechnung für Honorarrückforderungsansprüche im Insolvenzverfahren
Honorarrückforderungsansprüche wegen zu hoher Vorschusszahlungen können von einer kassenärztlichen Vereinigung vor Insolvenzeröffnung mit Honoraransprüchen des Insolvenzschuldners aufgrund nach Insolvenzeröffnung festgesetzter Honoraransprüche für die gleichen Quartale aufgerechnet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]