Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31.12.2007 geendet hat.
Die Klägerin ist seit dem 06.07.1996 aufgrund 12 unmittelbar sich aneinander anschließender Arbeitsverträge bei dem beklagten Land als Justizangestellte tätig.
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