Die Parteien streiten um die Entfristung des Arbeitsvertrages und Weiterbeschäftigung.
Die am geborene Klägerin ist seit dem 1. Juni 1993 ununterbrochen und mit zeitlich unmittelbar aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen als medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin in der M. (M) beschäftigt. Zunächst war sie in der Abteilung ....chirurgie und später in der Biophysiologischen Chemie eingesetzt worden.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesangestelltentarifvertrag (
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