BAG - Urteil vom 24.08.2011
7 AZR 228/10
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1, 2, 3; WissZeitVG § 2 Abs. 3 S. 1, 2;
Fundstellen:
ArbRB 2012, 43
BAGE 139, 109
EzA-SD 2012, 3
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 08.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 636/09
ArbG Oldenburg, vom 10.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 469/08

Befristung von Arbeitsverhältnissen; Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

BAG, Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 228/10

DRsp Nr. 2012/10

Befristung von Arbeitsverhältnissen; Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

Die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG in der sog. Postdoc-Phase zulässige Dauer für Befristungen von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal verkürzt sich nicht um die Zeit, die der Arbeitnehmer vor seiner Promotion länger als sechs Jahre befristet tätig geworden ist.

Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 13 Sa 636/09 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 10. Februar 2009 - 5 Ca 469/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1, 2, 3; WissZeitVG § 2 Abs. 3 S. 1, 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. Juni 2010 - hilfsweise aufgrund einer vorangegangenen Befristung am 30. September 2008 - geendet hat.