Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 13 Sa 636/09 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 10. Februar 2009 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. Juni 2010 - hilfsweise aufgrund einer vorangegangenen Befristung am 30. September 2008 - geendet hat.
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