Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Sachgrundbefristung.
Die Beklagte ist eine bundeseigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die vorwiegend im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland Entwicklungshilfeprojekte betreibt.
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