Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.05.2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung beendet ist.
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