1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Mai 2011 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ein Arbeitsvertrag wirksam befristet war.
Der Kläger, geboren am 1973, ist Diplom-Sportwissenschaftler. Er ist nicht Lehramtsinhaber.
Ab dem 26. August 2008 wurde er aufgrund von neun befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung von in Elternzeit oder ansonsten verhinderten Lehrkräften an dem L -M -G in L mit unterschiedlicher Anzahl von Unterrichtsstunden beschäftigt.
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