Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin war seit 1964, zuletzt als Hochschuldozentin für "Allgemeine Theorie und Methodik des Trainings", an der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) Leipzig tätig.
Am 11. Dezember 1990 beschloß die Sächsische Staatsregierung die Abwicklung der DHfK und "Gründung einer Struktureinheit innerhalb der Universität Leipzig zur Weiterführung der Studiengänge und zur Fortführung der sportpädagogischen und sportwissenschaftlichen Arbeiten". Unter Hinweis auf diesen Abwicklungsbeschluß teilte der Rektor der DHfK der Klägerin mit Schreiben vom 18. Dezember 1990 mit, daß das Arbeitsverhältnis aufgrund des Einigungsvertrages ab dem 1. Januar 1991 ruhe und mit Ablauf des 30. September 1991 ende.
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