Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 19.01.2017 zum Aktenzeichen
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Befristungsabrede.
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