1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 12.08.2008 - Az.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses und die vorläufige Weiterbeschäftigung der Klägerin.
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