Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. September 2009 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25,- EUR festgesetzt.
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