Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2011 abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|