Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 19. September 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für die Beschäftigung der Klägerin bei dem Beigeladenen ab 1. April 2011.
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