Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 11. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei der Beklagten.
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