SG Koblenz, vom 21.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 LW 3/05
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte, Fortwirken des Befreiungsantrags
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen L 5 LW 9/06
DRsp Nr. 2007/20463
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte, Fortwirken des Befreiungsantrags
Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht entfaltet keine Wirkungen mehr, wenn sich der frühere Befreiungsantrag auf einen anderen Befreiungstatbestand bezog, etwa wenn zunächst die Befreiung wegen Pflege ausgesprochen worden war und es danach um eine Befreiung wegen eines Erwerbseinkommens geht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]