Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 25. Juni 2018 wie folgt abgeändert:
Unter entsprechender Abänderung des Bescheids der Beklagten vom 22. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Mai 2017 wird die Beklagte verurteilt, den Kläger für die Zeit vom 16. Februar 2016 bis 29. Juni 2016 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger ¼ der außergerichtlichen Kosten im erstinstanzlichen Verfahren zu erstatten. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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