LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.06.2015
L 17 R 143/15
Normen:
SGB VI i.d.F. v. 01.01.2005 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB IV § 7;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 R 5600/11

Befreiung eines Syndikusanwalts von der RentenversicherungspflichtWirkung der Zulassung zur RechtsanwaltschaftNeuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2015 - Aktenzeichen L 17 R 143/15

DRsp Nr. 2015/14566

Befreiung eines Syndikusanwalts von der Rentenversicherungspflicht Wirkung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

1. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt weder im Blick auf eine Beschäftigung noch auf einen bestimmten Kreis anwaltlicher Betätigungen. 2. Die Rechtsprechung des BSG trägt dem Grundgedanken Rechnung, dass ein Betroffener als abhängig Beschäftigter zum Kernbereich der nach § 7 SGB IV typisiert Schutzbedürftigen zählt. 3. Gegenwärtig ist nicht abzusehen, ob und ggf. mit welchen Änderungen der von der Bundesregierung am 10. Juni 2015 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft treten wird.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI i.d.F. v. 01.01.2005 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB IV § 7;

Tatbestand:

Streitig ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab 6. April 2011.