Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab 6. April 2011.
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