Der mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12.05.2022 im Berufungsverfahren
I.
Im zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren mit dem Aktenzeichen
Mit Urteil des Senats vom 11.05.2022 wurde die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 19.03.2013 zurückgewiesen.
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