SG Mainz, vom 20.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 33/05
Befangenheit eines Sachverständigen
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.08.2007 - Aktenzeichen L 2 B 169/07 U
DRsp Nr. 2007/20447
Befangenheit eines Sachverständigen
Der Umstand, dass ein Sachverständiger an Stelle des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens aufgrund ambulanter Untersuchung nur ein Gutachten nach Aktenlage erstattet hat, begründet keine Besorgnis der Befangenheit des Gutachters. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]