Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.06.2013 wird zurückgewiesen. Auergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob das Verfahren durch Rücknahmefiktion beendet ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|