I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01. Dezember 2011 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie einer Kündigung seitens der Beklagten beendet worden ist.
Die Klägerin war seit dem 01. Dezember 2002 Mitarbeiterin des Landes Berlin, beschäftigt bei dessen Betriebskrankenkasse. Infolge eines Betriebsüberganges war sie seit dem 01. Januar 1999 in der Berliner Geschäftsstelle der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Sozialversicherungsangestellte mit einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 4.113,26 EUR tätig.
Nach Anzeige der Überschuldung durch die Beklagte am 07. April 2011 ordnete das Bundesversicherungsamt mit Bescheid vom 04. Mai 2011 die Schließung der Beklagten zum 30. Juni 2011 an.
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