I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. November 2011 -
II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. November 2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des hiesigen Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Angestellte der Berliner Geschäftsstelle weiterzubeschäftigen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie einer Kündigung seitens der Beklagten beendet worden ist.
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