I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.01.2012 -
II. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.01.2012 -
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 75% und die Klägerin zu 25 % zu tragen.
IV. Die Revision wird nur für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten - wie in zahlreichen Parallelfällen - in rechtlicher Hinsicht darüber, ob die Schließung einer Betriebskrankenkasse zur gesetzlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 155, 164 SGB V geführt hat. Die Parteien streiten ferner über die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten vom 19. Mai 2011 zum 30. Juni 2011 bzw. zum 31. Dezember 2011 und einer Eigenkündigung der Klägerin.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|