Auf die Revision des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig - Dienstgericht für Richter - vom 3. Juli 2008 teilweise (dahin) abgeändert:
Die dienstliche Beurteilung vom 8. Februar 2006 in Gestalt des Prüfungsvermerks vom 19. April 2006 und des Widerspruchsbescheids vom 24. Juli 2007 ist unzulässig soweit darin ausgeführt wird:
"...
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