SG Chemnitz, vom 07.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 AL 1398/03
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Barunterhalts
LSG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen L 3 AL 31/06
DRsp Nr. 2007/20117
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Barunterhalts
Vom Einkommen des Lebenspartners, der Betreuungsunterhalt erbringt, ist bei der Bedürftigkeitsprüfung der Barunterhalt abzusetzen, wenn der vorrangig Verpflichtete keinen Barunterhalt leistet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]