SG Mannheim, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 3052/04
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Anrechnung von Unterhaltsrückständen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 257/06
DRsp Nr. 2007/3111
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Anrechnung von Unterhaltsrückständen
Den Freibetrag nach § 194 Abs. 1 S. 3 SGB III erhöhen Unterhaltszahlungen, die der Ehegatte eines Arbeitslosenhilfeempfängers Dritten aufgrund eines Unterhaltstitels leistet, auch dann, wenn es sich bei den Zahlungen um die Tilgung rückständiger Unterhaltsleistungen für zurückliegende Zeiträume handelt, die nicht identisch sind mit der Zeit, für die Arbeitslosenhilfe begehrt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]