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Der Kläger begehrt höhere Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 18. Januar 2002 bis 17. Januar 2003. In einem vor dem Landessozialgericht (LSG) abgeschlossenen Teilvergleich haben die Beteiligten den Gegenstand des Verfahrens auf den am 18. Januar 2002 beginnenden Bewilligungsabschnitt beschränkt.
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