SG Reutlingen, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 1494/01
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - Aktenzeichen L 5 KA 3860/03
DRsp Nr. 2006/24384
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
Die einem Psychotherapeuten erteilte befristete Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 4 PsychThG ist nicht der Approbation gleichzustellen, die für eine bedarfsunabhängigen Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nach 95 Abs. 10 S. 1 SGB V erforderlich ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]