I. Im Streit sind (noch) die nachträgliche Zahlung höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit bis 31. Dezember 2004 unter entsprechender rückwirkender Korrektur bestandskräftiger Bewilligungsbescheide sowie Zinsen aus den Nachzahlungsbeträgen.
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