Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 05.09.2008 wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller und die Beteiligte streiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darüber, ob eine Beamtin auf Probe ohne Zustimmung des Personalrats zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt werden darf.
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