EuGH - Beschluß vom 23.03.1988
Rs 289/87
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Art. 91;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 1735 (Giubilini/Kommission)

Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Eigenschaft als Bediensteter auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag

EuGH, Beschluß vom 23.03.1988 - Aktenzeichen Rs 289/87

DRsp Nr. 2000/4409

Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Eigenschaft als Bediensteter auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag

(Michele Giubilini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) Beansprucht eine Hilfskraft die Eigenschaft a[s Bediensteter auf Zeit mit der Begründung, seine Einstellung als Hilfskraft habe gegen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verstoßen, so stellt der Dienstvertrag mangels einer Änderung dieses Vertrages anläßlich seiner Verlängerungen die beschwerende Maßnahme dar.

Normenkette:

EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Art. 91;

Gründe:

01 - 07 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

08 - 00 Entscheidungsgründe

13 - 13 Kosten

[1] Der Kläger, ehemalige Hilfskraft der Forschungsanstalt Ispra der Gemeinsamen Forschungsstelle, hat mit Klageschrift, die am 28. September 1987 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, Klage erhoben auf Feststellung, daß die Maßnahme, mit der die Kommission den Vertrag des Klägers als Hilfskraft beendet hat, rechtswidrig ist, auf Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit und auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des dem Kläger entstandenen Schadens.