LSG Hessen, vom 20.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 716/99
SG Wiesbaden, vom 11.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 408/96
Beachtung eines Beweisverwertungsverbots im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Urteil vom 05.02.2008 - Aktenzeichen B 2 U 8/07 R
DRsp Nr. 2008/17504
Beachtung eines Beweisverwertungsverbots im sozialgerichtlichen Verfahren
Auch im Gerichtsverfahren gelten das gegenüber dem Unfallversicherungsträger bestehende Gutachterauswahlrecht des Versicherten und die Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen. Wird gegen diese Hinweispflicht verstoßen, so unterliegt ein vom Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens eingeholtes Gutachten einem Beweisverwertungsverbot. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]