BAG - 18.12.1980 (2 AZR 980/78) - DRsp Nr. 1996/16132
BAG, vom 18.12.1980 - Aktenzeichen 2 AZR 980/78
DRsp Nr. 1996/16132
Analoge Anwendung des § 174BGB auch auf einseitige Rechtsgeschäfte, die ein Gesamtvertreter (hier: einer GmbH) ohne - formlose interne - Ermächtigung durch den/die anderen Gesamtvertreter abschließt.Die Wirksamkeit der Zurückweisung setzt voraus, daß als Grund für die Zurückweisung die fehlende Vollmachtsvorlage zumindest aus den Umständen eindeutig erkennbar ist.Nichtigkeit eines von einem Gesamtvertreter eigenmächtig allein vorgenommenen einseitigen empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfts (analog § 180 Satz 1 BGB - hier: Kündigung eines Arbeitsvertrags in der GmbH).