OVG Sachsen - Beschluss vom 21.02.2011
1 A 371/09
Normen:
BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 01.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1167/05

Auswirkungen einer individuellen Verkürzung einer Ausbildung aufgrund einer einschlägigen Vorbildung auf einen Anspruch auf Ausbildungsförderung

OVG Sachsen, Beschluss vom 21.02.2011 - Aktenzeichen 1 A 371/09

DRsp Nr. 2011/5477

Auswirkungen einer "individuellen Verkürzung" einer Ausbildung aufgrund einer einschlägigen Vorbildung auf einen Anspruch auf Ausbildungsförderung

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. April 2009 - 5 K 1167/05 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 23. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Der Zulassungsantrag des Beklagten, der sich bei sachdienlicher Auslegung (§ 88 VwGO) gegen das angefochtene Urteil nur insoweit richtet, als das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben hat, bleibt ohne Erfolg. Die Darlegungen des Beklagten im Zulassungsverfahren, die den Prüfungsumfang des Senats begrenzen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), lassen das Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel) und § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (grundsätzliche Bedeutung) nicht erkennen.

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