LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.05.2020
15 TaBV 85/20
Normen:
ArbGg § 72 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 06.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 33/19

Auswahlrecht des Betriebsratsmitgliedes bei SchulungenKeine Ungleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern bei Schulungen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 15 TaBV 85/20

DRsp Nr. 2020/9735

Auswahlrecht des Betriebsratsmitgliedes bei Schulungen Keine Ungleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern bei Schulungen

Der Anspruch auf den Besuch einer Schulung besteht nur kollektiv. Das Gewerkschaftsmitglied wird nicht benachteiligt, wenn die Schulung nicht von Verdi, sondern einem anderen Anbieter durchgeführt wird, dessen Schulung von Inhalt und Umfang her vergleichbar ist.

I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 06.11.2019 - 3 BV 33/19 - wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGg § 72 Abs. 2;

Gründe:

I.

Der Beteiligte zu 1) ist Betriebsratsmitglied und Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Er möchte als Antragsteller den Beteiligten zu 2), das Betriebsratsgremium, dazu verpflichten, ihm die Teilnahme an einem Seminar "Einführung in das Arbeitsrecht 1", welches durch den Anbieter ver.di Bildung + Beratung gGmbH angeboten wird, durch Beschluss zu ermöglichen. Beteiligte zu 3) ist die Arbeitgeberin.