Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 - 15 Sa 1431/09 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Erstattung von Fahrtkosten anlässlich der Instandsetzung der Geige der Klägerin.
Die Klägerin ist seit dem 1. Februar 2004 als Violinistin bei dem Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifbindung und individualvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung.
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