LSG Chemnitz - Urteil vom 06.08.2008
L 2 AS 32/08
Normen:
SGB I § 14 ; SGB X § 37 Abs. 2 ; SGG § 85 Abs. 3 ; VwZG § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 08.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1595/07

Ausübung von Ermessen bei der Zustellung an Bevollmächtigte

LSG Chemnitz, Urteil vom 06.08.2008 - Aktenzeichen L 2 AS 32/08

DRsp Nr. 2008/20437

Ausübung von Ermessen bei der Zustellung an Bevollmächtigte

Bei der Ermessensentscheidung bezüglich des Zustellungsadressaten eines Bescheides gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 VwZG ist ein Ermessensmissbrauch dann gegeben, wenn sich die Behörde bei gleich bleibenden Verhältnissen eine zeitlang ständig an den Prozessbevollmächtigten, dann aber ohne ersichtlichen Grund an den Beteiligten selbst wendet oder wenn die Behörde durch die Aufführung des Prozessbevollmächtigten im Rubrum und in den Gründen einer Entscheidung ersichtlich von einer Bevollmächtigung ausgeht und die Entscheidung trotzdem nicht den Prozessbevollmächtigten bekannt gibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 14 ; SGB X § 37 Abs. 2 ; SGG § 85 Abs. 3 ; VwZG § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Dresden, vom 08.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1595/07