I. Der Rechtsstreit wird um die Erstattung der Kosten für einen selbstbeschafften Personal Computer (PC) nebst Zubehör geführt.
Der 1922 geborene Kläger bezieht wegen anerkannter Schädigungsfolgen Versorgungsrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 100 vH. Als Schädigungsfolgen sind u.a. anerkannt:
Verlust des linken Auges mit entzündlichen Narben und ständigem Augentränen durch Narben im Bereich der Tränenwege links. Zahlreiche kleinere Hornhautnarben rechts, Wundstarbildung rechts. Paramaculäre große Netzhautnarbe rechts, kurzsichtiger Astigmatismus rechts.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|