Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 31.03.2011 –
Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.894,93 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 25.09.2010 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 6.257,80 € brutto zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Widerklage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens I. Instanz tragen der Kläger zu 27 %, die Beklagte zu 73 %. die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 37 %, die Beklagte zu 63 %.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|