1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 13.10.2009, Az. 1 Ca 213/09, abgeändert:
a) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.129,66 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 3.213,41 seit 01.01.2008, aus EUR 2.681,25 seit 01.02.2008 und EUR 3.077,00 seit 01.03.2008 jeweils bis zum 03.09.2008 und aus EUR 5.129,66 seit 04.09.2008 zu bezahlen.
b) Die Verurteilung zur Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung mit einer Gegenforderung von EUR 5.129,66 wegen der Insolvenzanfechtung einer Zahlung vom 06.09.2009 und hilfsweise wegen der Anfechtung von Darlehensrückzahlungen über EUR 45.000,00 am 09.09.2007.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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